Wolfgang W. Wasserburger schrieb:
> ... es wäre auch noch rechtlich zu bedenken, ob die Gemeinde überhaupt Daten
> hat, die frei von Rechten Dritter sind und daher auch reingeladen werden
> können. idR ist dies zB in Österreich nicht so, da hat das Bundesamt meist
> das Datenrecht oder ist im Urheberrecht sogar extra mit einer speziellen
> Ausnahme aufgeführt.
> 
> liest ein Jurist mit?

Das kann man in den VermKatG der einzelnen Länder nachlesen.

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