Tobias Wendorff schrieb: > Die "Garantie" ist sowieso freiwillig. Wenn der Hersteller Spuren > einer anderen Software auf dem Telefon sieht, kann er sofort von > seiner Garantie zurücktreten, auch wenn er sie beim Kauf zugesichert > hat .
Das wäre mir neu... Seit wann soll das nicht erlaubt sein? Auf meinem PC darf ich schließlich auch ein anderes Betriebssystem installieren. > Die "Gewährleistung" ist aber verpflichtend, aber nach den ersten > sechs Monaten muss der *Käufer* nachweisen, dass die Mängel am Gerät > nicht durch die eingespielte Software entstanden sind. Solche Beweise > werden von Seiten der Gerichte und Hersteller natürlich nur von > Gutachtern anerkannt. So ein quatsch. Software KANN ein Gerät nicht kaputt machen. Das ging in den 90ern noch, heute geht es nicht mehr. Wenn ein Hardware-Defekt vorliegt, dann ist das die Schuld einer falschen Montage oder der unsachgemäßen Behandlung. > Ich würde abwägen: > Wenn man wirklich nur eine Taste drücken muss, um das fremde Programm > zu starten und keine Manipulation an der Firmware oder mitgelieferten > Software durchführen muss, dann ist es sicherlich akzeptabel. Man > kann das Gerät beim Einschicken ggf. einfach zurücksetzen. Wie gesagt, das Programm habe ich manuell auf die SD-Karte geladen. Durch das Drücken der Taste wird beim Straten einfach verhindet, dass die Medion-Software geladen wird. Man besindet sich dann auf den Desktop und kann alles machen. Das Medion-Teil ist eigentlich nur eine Vollbild-Applikation.
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