Tobias Wendorff schrieb:
> Die "Garantie" ist sowieso freiwillig. Wenn der Hersteller Spuren
> einer anderen Software auf dem Telefon sieht, kann er sofort von
> seiner Garantie zurücktreten, auch wenn er sie beim Kauf zugesichert
> hat .

Das wäre mir neu... Seit wann soll das nicht erlaubt sein? Auf meinem PC
darf ich schließlich auch ein anderes Betriebssystem installieren.

> Die "Gewährleistung" ist aber verpflichtend, aber nach den ersten
> sechs Monaten muss der *Käufer* nachweisen, dass die Mängel am Gerät
> nicht durch die eingespielte Software entstanden sind. Solche Beweise
> werden von Seiten der Gerichte und Hersteller natürlich nur von
> Gutachtern anerkannt.

So ein quatsch. Software KANN ein Gerät nicht kaputt machen. Das ging in
den 90ern noch, heute geht es nicht mehr. Wenn ein Hardware-Defekt
vorliegt, dann ist das die Schuld einer falschen Montage oder der
unsachgemäßen Behandlung.

> Ich würde abwägen:
> Wenn man wirklich nur eine Taste drücken muss, um das fremde Programm
> zu starten und keine Manipulation an der Firmware oder mitgelieferten
> Software durchführen muss, dann ist es sicherlich akzeptabel. Man
> kann das Gerät beim Einschicken ggf. einfach zurücksetzen.

Wie gesagt, das Programm habe ich manuell auf die SD-Karte geladen.
Durch das Drücken der Taste wird beim Straten einfach verhindet, dass
die Medion-Software geladen wird. Man besindet sich dann auf den Desktop
und kann alles machen. Das Medion-Teil ist eigentlich nur eine
Vollbild-Applikation.

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