>
>
> Was übrigens sehr interessant ist und kaum jemand bewußt: Die §§22-26
> regeln das Betretungsrecht für Wald und Flur sowohl für Reiter als auch
> für Fahrradfahrer in einem Zug. Das heißt man kann kurz zusammenfassen:
>
...
> 2. Ohne Schilder: Wenn Du auf einem Weg mit Deinem Trecking/Mountainbike
> fahren darfst, dann darfst Du dort auch reiten und umgekehrt.
>

das wuerde ich so pauschal nicht sehen, in Art. 23 heisst es: "...Jedermann
darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege
dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie
Krankenfahrstühlen fahren...."

"soweit sich die Wege eignen" ist hier die Schluesselformulierung. Es ist
nicht gesagt, dass ein Weg, der sich fuer das Fahrradfahren eignet, auch
fuer das Reiten eignet und umgekehrt.

Gruss, Martin
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