Ok, in meinem Großstadtdenken habe ich natürlich nicht an die ländlichen Regionen gedacht. Insofern muss ich meine Aussage wohl etwas präziser gestalten:
In Städten/Gemeinden, in denen sich m.E. Fahrradstraßen am ehesten befinden dürften, sind Radwege äußerst selten für andere Fahrzeuge freigegeben. Fahrradstraßen dagegen sind oft zumindest für Anlieger/Anwohner frei. Wenn sich die Radwege neben einer Straße befinden und somit augenscheinlich einen Teil das Straßenverlaufs darstellen (auch wenn baulich auf dem Fußweg angelegt) ist die Benutzung des linken Radweges (also entgegen der Fahrtrichtung der daneben befindlichen Straße) verboten. (vgl. VwV-StVO) Andere Reglungen sind entsprechend gekennzeichnet. -- Gruß Mario
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