Ok, in meinem Großstadtdenken habe ich natürlich nicht an die ländlichen
Regionen gedacht. Insofern muss ich meine Aussage wohl etwas präziser
gestalten:

In Städten/Gemeinden, in denen sich m.E. Fahrradstraßen am ehesten
befinden dürften, sind Radwege äußerst selten für andere Fahrzeuge
freigegeben. Fahrradstraßen dagegen sind oft zumindest für
Anlieger/Anwohner frei.

Wenn sich die Radwege neben einer Straße befinden und somit
augenscheinlich einen Teil das Straßenverlaufs darstellen (auch wenn
baulich auf dem Fußweg angelegt) ist die Benutzung des linken Radweges
(also entgegen der Fahrtrichtung der daneben befindlichen Straße)
verboten. (vgl. VwV-StVO) Andere Reglungen sind entsprechend gekennzeichnet.


-- 
Gruß Mario

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