Hallo.

Am Freitag, 6. März 2009 schrieb Carsten Schwede:
> > "Ui, da ist ja ein Parkplatz, direkt vor deinem Garagentor, wie nett, da
> > stell ich doch grad mal mein Auto ab..."
> Dafür gibts die STVO, die das entsprechend regelt. 

Nein, die StVO regelt nicht, wie man sich auf Privatgelände zu verhalten hat.

Garageneinfahrten sind meist Privatgelände das weder eingezäunt noch mit 
wilden Verbotsschildern versehen werden muss.


> Bannwald ist z.B. im Falle de Frankfurter Flughafens eindeutig
> gekennzeichnet und entsprechend eingezäunt, und zwar mit Stacheldraht,
> fast so wie die DDR-Grenze. ;-)

Ich kenne Bannwald, der bis auf einige Info-Tafeln und querliegende Bäume auf 
den Wegen nicht weiter kenntlich gemacht ist.


> Bannwald im Sinne von Rückzugsgebieten oder speziell schutzbedürftige
> Stellen im Wald sind auch regelmäßig eingezäunt. 

Die Regelmäßigkeit wage ich zu bezweifeln. Es gibt sicherlich beides, aber 
eine Regelmäßigkeit sehe ich dabei nicht.


> Sowas habe ich auch 
> schon überall gesehen. Bei jedoch eindeutig existierenden Wegen, wo
> keine Beschilderung oder sonstiger Hinweis dran ist, werde ich doch mal
> ganz einfach hineinwandern und mappen.

Ohne jegliche Kennzeichnung ist es sicherlich kein Bannwald.

Gruß, Bernd

-- 
Mit der Zeit vollbringen unsere Vorfahren immer ruhmreichere Taten.
  -  Wieslaw Brudzinski (poln. Schriftsteller geb. 1920)

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