Hallo Tobias.

Am Dienstag 31 März 2009 15:16:46 schrieb Tobias Wendorff:
> "[...] Entscheidend für sie ist der Inhalt des
> dritten Spiegelstrichs. [...]"

Nett.
Also es ist etwas "politisch" formuliert, es steht viel drin aber wenig 
konkrete Aussage.
Aber ich nehme für mich daraus die Erkenntnis mit, dass das Korrigieren von 
OSM-Daten anhand von Luftbildern nach Ansicht des RVR erlaubt ist.
Und so wie das formuliert ist, würde ich sagen ist das zwar die Meinung des 
RVR, bezieht sich aber eigentlich auf alle Luftbilder, auch von anderen 
Quellen.

Für mich bedeutet dies (ich hab mit dem RVR hier in Ba-Wü nichts am Hut), dass 
ich Objekte, deren Lage ich Pi mal Daumen weiß und/oder durch ein GPS-Signal 
grob verorten kann zusätzlich mit Hilfe von Luftbildern präziser eintragen 
kann. Hier wären das z.B. die Bilder des LVA Ba-Wü, die zwar nicht zum 
Abzeichnen freigegeben werden, aber gute Dienste leisten bei der Einschätzung 
ob die GPS-gemessenen Daten plausibel sind. Zukünftig kann ich diese Bilder 
also zusätzlich als "Interpolationshilfe" nehmen um ungenau gemessene Daten 
danach zu korrigieren. So verstehe ich zumindest die Stellungnahme des RVR.

Gruß, Bernd

-- 
Das Licht am Ende des Tunnels kann auch ein entgegenkommender Zug sein.
  -  Gregor Gysi

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