Mark Obrembalski schrieb: >> Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren? > > Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod > des Urhebers.
Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler. >> MMh: Klar, wenn >> das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte >> mehr geltend machen. >> >> Oder? > > Wenn das Urheberrecht erloschen ist, ist es weg. Restlos. Egal, wem > irgendwelche Teile davon übertragen worden sind. Der Punkt ist im > deutschen Recht wirklich ganz einfach. Also könnte im Beispiel der gescannten Abbildungen - wenn überhaupt - nur ein Datenbankschutz der Uni Greifswald vorliegen? Die Frage ist aber, ob sich eine Website in dieser Art überhaupt als Datenbank ansehen lässt. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de