Mark Obrembalski schrieb:
>> Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?
> 
> Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod
> des Urhebers.

Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler.

>> MMh: Klar, wenn 
>> das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte
>> mehr geltend machen.
>>
>> Oder?
> 
> Wenn das Urheberrecht erloschen ist, ist es weg. Restlos. Egal, wem
> irgendwelche Teile davon übertragen worden sind. Der Punkt ist im
> deutschen Recht wirklich ganz einfach.

Also könnte im Beispiel der gescannten Abbildungen - wenn überhaupt -
nur ein Datenbankschutz der Uni Greifswald vorliegen? Die Frage ist
aber, ob sich eine Website in dieser Art überhaupt als Datenbank
ansehen lässt.

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