Jan Tappenbeck schrieb:
>  > Wenn jemand z.B. "PLUS/Netto"-Filialen eingetragen hat, aber die
>  > Anschriften fehlen, kann man - meiner Meinung nach - diese
>  > bedenkenlos von deren Website abschreiben.
> 
> ... bist Du dir da sicher ???

Da ich kein Jurist bin und wir meines Wissens nach auch keinen
Juristen in der Liste haben, habe ich "meiner Meinung nach"
geschrieben.

Wenn man die Veröffentlichungen der Adressen überhaupt als Datenbank
im Sinne von §§ 87a f. UrhG sehen will, muss erstmal gegeben sein,
dass die "Beschaffung, Überprüfung oder Darstellung" eine umfangreiche
Investition erfordert hat.

Da es sich aber nur eine Liste der Filialstandorten handelt, die der
Konzern sowieso führt und nicht extra aufwändig für die Websites
erheben musste und/oder angereicht hat, ist der Sachbestand nicht
gegeben. Die Koordinaten übernehmen wir ja z.B. nicht. Auch sind
die Adressdaten nicht urheberrechtlich geschützt, da es sich um
Rohdaten ohne Schöpfungshöhe handelt.

Ein anderes Beispiel wäre z.B. das Fahrradabstellanlagenkataster
der Stadt Dortmund. Hier wurde von jedem Fahrradabstellbügel ein
Foto gemacht, die genaue Herstellungsart beschrieben, Geokoordinaten
hinterlegt etc. etc. Hier liegt also eine westenliche Investition
in Zeit, Geld und Arbeit vor.

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