Frederik Ramm schrieb:

> Wenn die FSF eine GNU-Software herausgibt und ich daraus ein 
> abgeleitetes Werk mache und es nicht unter GPL, sondern einer andren 
> Lizenz rausgebe, dann kann die FSF mir an den Karren fahren - nicht aber 
> irgendjemandem "downstream", denn diese Leute haben nur mit mir als 
> Lizenzgeber zu tun.

Rechtlich gesehen bist du dann Miturheber. Aber solange irgendwelche 
Bestandteile des Originals enthalten sind, hat auch der ursprüngliche 
Autor noch Rechte am abgeleiteten Werk.

Gab es nicht mal so einen Fall, wo ein Routerhersteller von einem 
taiwanesischen Hersteller eine Firmware gekauft hatte, in der Teile von 
Netfilter verwurstet waren, und GPL-Violations dann gegen einen 
Routerhersteller vorgegangen ist? - Der Routerhersteller ist 
"donwstream". Aber wenn in seinem Router von Netfilter abgeleiteter Code 
enthalten ist und er die Lizenzbedingungen des Netfilter-Projekts nicht 
einhält, dann verletzt dessen Rechte.

> Insbesondere gibt es ja auch 
> jede Menge GNU-Software, die mit der FSF gar nichts zu tun hat, oder? 
> Wenn ich ein Skript unter GPL rausgebe und Du es nicht lizenzgemaess
> nutzt, dann kann ich oder ein anderer Autor Dich verklagen, nicht aber 
> die FSF...)

Stimmt, die FSF war da nur ein Beispiel. Im Beispiel mit dem Router ist 
"upstream" das Netfilter-Projekt, bei deinem Skript bist es du.


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an