> bis man uns einen Riegel vorschiebt (Wege auf privatem Grund etc.).

Ich sehe schon das Formblatt (mit doppeltem Durchschlag)
"Genehmigung für die Kartographie und öffentliche Wiedergabe der  
Kartographiedaten auf Flurstück .... / Parzelle ... durch Eigentümer gemäß  
Katasterblatt (siehe Anlage) und/oder Bevollmächtigten (siehe Vollmacht/ 
Beleihungsurkunde im Anhang)
 (gez.)
   Stirnabdruck"

-jha-



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