RalfGesellensetter schrieb:
> On Donnerstag 18 Juni 2009 16:27:28 Tobias Wendorff wrote:
>> Sobald Du das Objekt scannst, hast Du es schon unerlaubt vervielfältigt.
> 
> Gerade in wenig erfassten Gebieten ist es oft hilfreich, zunächst nur die 
> Topologie zu erfassen: Also z.B. wie viele Straßen im Ort gibt es, die von 
> Nord nach Süd [Ost nach West] führen - und bis zu welcher Ecke gehen sie?

So würde ich das sehen. Solange Du den genauen Verlauf und besondere
Eigenschaften (wie z.B. auch extra eingebaute Fehler) nicht kopierst,
sondern aus Gedanken heraus die Karte malst, dürfte es machbar sein.

Aber selbst wenn es drauf ankommt: die Beweislast liegt nicht bei Dir.
Es kann Dir keiner nachweisen, dass Du es nicht selbst vor Ort warst
und dann aus Deinen Gedanken von dort gezeichnet hast.

Wenn Du den Verlauf aus den Gedanken malst, wirst Du auf jeden Fall
einen Unterschied zum Originalwerk haben.

> Dann reicht der ungefähre Verlauf, der später mit GPX-Sputen oder 
> Satellitenbildern korrigiert werden kann. Wenn das rechtlich okay ist?

Nein, das korrigieren per Satellitenbild ist icht machbar, denn es
ist ja wieder eine Bearbeitung eines Werkes.

> Wie steht es aber dann mit der Zuordnung der Straßennamen anhand einer 
> Vorlage, die man zwar von der Begehung her kennt, aber nicht unbedingt 1:1 im 
> Kopf hat?

Das ist schwer ... die Straßennamen in Google Maps sind (den ganzen
Datenhaufen betrachten) sicherlich nur ein unwesentlicher Teil der
Datenbank und wenn es nicht wiederholt geschieht, punktuell sicher
möglich.

Aber wie ich schon vorher schrieb: Wenn 1000 Mapper jetzt die Daten
auf diese Weise abziehen und in OSM eintragen, ist das schon etwas
anderes - es geschieht dann ja systematisch, wiederholt und im
größeren Maße.

Grüße
Tobias

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