Am Do, 9.07.2009, 08:00 schrieb Ropino: > Wie steht es um die Nutzbarkeit von alten (staatlichen/amtlichen) > Landkarten. Eine konkrete Person ist bei diesen Karten im Regelfall > nicht vorhanden, somit greift "70 Jahre nach dem Tod des Urhebers" nicht > wirklich.
Das ist - für Deutschland - AFAIK nicht korrekt. Der Kartograph ist und bleibt Urheber der Karte, bei mehreren Urhebern läuft das bis zum Tod des letzten bestehen - ab dann 70 Jahre. Wenn also der Herr mit 30 Jahren die Katte gezeichnet wurde, was nicht unüblich ist, und der Zeichner bis 1970 gelebt hat, dann läuft der Schutz noch rund 30 Jahre. Wenn der Urheber uekannt ist - was bei einem "bürokratischen Werk" eigentlich nie der Fall ist - gilt 70 Jahre nach Veröffentlichung; das muss genau geprüft werden. Das gilt für Deutschland, das poln. UrhG kann anders aussehen. Auch musst du mal gucken, was deren Katastergesetze sagen. Im Zweifel: Finger weg :-) Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de