Karl Eichwalder wrote: > Überhaupt ist es wohl so, dass der urheber anonymer werke innerhalb > der 70 jahre bekannt werden muss. Ansonsten sind die schutzrechte > abgelaufen.
Ja. Wobei ich mir nicht mal sicher bin, dass "bekannt werden" reicht. Dafür gibt es an sich das Register anonymer und pseudonymer Werke, in das der Urheber oder seine Rechtsnachfolger den Namen eintragen können. Inwieweit da eine anderweitige Veröffentlichung reicht, müsste ich mal recherchieren. > Genauso spricht nichts dagegen, höhenangaben für berge in lexika zu > verifizieren Das sowieso. Gruß, Mark _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de