Hallo!

Mir stellt sich eine grundlegende rechtliche Frage: Wann darf ich
Sachen, insbesondere Namen eintragen, die ich selbst weiß?

Z.B. steht ja selten an einem Gewässer oder Insel ein Namenschild.
Wenn mir der See aber schon lange, vielleicht schon seit meiner
Kindheit, unter einem bestimmten Namen kenne, dann darf ich ihn
sicherlich eintragen.

Was wäre aber wenn ich den Namen in einer geschützten Karte gelesen
habe und mir gemerkt habe? Dann ist das Eintragen wohl rechtlich nicht
OK. Was aber, wenn das schon vielleicht Jahre her ist?

Man könnte sich ja auch folgendes Szenario denken. Ich rede mit
jemandem über den Namen eines Sees. Ich bin mir nicht 100%ig sicher,
aber er bestätigt mir das, obwohl er sein Wisssen auch nur aus einer
urheberrechtlich geschützten Quelle hat?

Wie und wo kann und darf man eine Grenze ziehen, was erlaubt ist und
was nicht?

Christian


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