Raimond Spekking schrieb:
> IANAL, aber ich bleibe bei meinen Ausführungen, dass weder das Sammeln
> von Fakten vor Ort noch die Zusammenführung dieser Fakten zu Karten
> durch die Verkehrsunternehmen verboten werden kann.

Stimme ich zu.

> Fakten sind urheberrechtlich nicht schützbar. Für die Datenbank, die aus
> solchen Fakten erstellt wird, kann allerdings ein Datenbankschutzrecht
> bestehen. Vermutlich wird sich der VRR darauf beziehen.

Stimme ich zu.

> Und im übrigen verbieten Firmen sowieso erstmal alles pauschal, um auf
> der sicheren Seite zu sein. Und behaupten erstmal an alles und jedes
> Schutzrechte zu haben.

Stimme ich zu. Dazu kommt sowieso noch das Leistungsschutz nach UWG.

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