On Fri, Aug 14, 2009 at 04:56:14PM +0200, Martin Koppenhoefer wrote: > ich habe nur Wikipedia als Quelle, aber da steht im Text 4,50 und im > Schaubild 4,20: > http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt#Grundma.C3.9Fe
StVZO http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__32.html (2) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Höhe über alles folgendes Maß nicht überschreiten: 4,00 m. Die Fahrzeughöhe ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeughöhe die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen: > Wenn man Stoßdämpfer, Erhebungen und lange Fahrzeuge berücksichtigt, > kommt mir 50 cm als Sicherheit vernünftig vor ;-) Und fuer die Kennzeichnung muesste man dann das hier haben: "Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit beschränkter Durchfahrtshöhe über Straßen, Ausgabe 2000 vom 21. Juli 2000" was sich aber bei unserer Internetausdruckerregierung nicht online finden laesst ... Es lassen sich zitate finden die eben sagen <= 4,20 muss markiert werden - die hoehe soll 4,50 betragen ... *Grmpf* Flo -- Florian Lohoff f...@rfc822.org "Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen." - - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin
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