On Fri, Aug 14, 2009 at 04:56:14PM +0200, Martin Koppenhoefer wrote:
> ich habe nur Wikipedia als Quelle, aber da steht im Text 4,50 und im
> Schaubild 4,20:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt#Grundma.C3.9Fe

StVZO

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__32.html

        (2) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter
        austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige 
Höhe über
        alles folgendes Maß nicht überschreiten: 4,00 m. Die Fahrzeughöhe ist 
nach der
        ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.3 zu ermitteln. Abweichend von 
dieser
        Norm sind bei der Messung der Fahrzeughöhe die folgenden Einrichtungen 
nicht zu
        berücksichtigen:

> Wenn man Stoßdämpfer, Erhebungen und lange Fahrzeuge berücksichtigt,
> kommt mir 50 cm als Sicherheit vernünftig vor ;-)

Und fuer die Kennzeichnung muesste man dann das hier haben:

        "Richtlinie für die Kennzeichnung von Ingenieurbauwerken mit 
beschränkter
        Durchfahrtshöhe über Straßen, Ausgabe 2000 vom 21. Juli 2000"

was sich aber bei unserer Internetausdruckerregierung nicht online
finden laesst ...

Es lassen sich zitate finden die eben sagen <= 4,20 muss markiert werden - die 
hoehe
soll 4,50 betragen ...

*Grmpf*

Flo
-- 
Florian Lohoff                                         f...@rfc822.org
"Es ist ein grobes Missverständnis und eine Fehlwahrnehmung, dem Staat
im Internet Zensur- und Überwachungsabsichten zu unterstellen."
- - Bundesminister Dr. Wolfgang Schäuble -- 10. Juli in Berlin 

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