Am 28.08.2009, 14:53 Uhr, schrieb Adiac <teamad...@gmx.de>:
> Versteh’ ich nicht. Radler dürfen in der Ortschaft ohne 50er Schild auch  
> nur 50 fahren. Oder wie meinst Du das?

StVO §3:
(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten
Umständen
1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h,
                                                 ^^^^^^^^^^^^^^
Bernd

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