Am 28.08.2009, 14:53 Uhr, schrieb Adiac <teamad...@gmx.de>: > Versteh’ ich nicht. Radler dürfen in der Ortschaft ohne 50er Schild auch > nur 50 fahren. Oder wie meinst Du das?
StVO §3: (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge ... 50 km/h, ^^^^^^^^^^^^^^ Bernd _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de