Bitte hör auf, mich hier auf der Liste mit juristierei zu Quälen. Sollen wir eine legal-talk-de liste dafür einrichten?
Am Freitag, 11. September 2009 15:10:35 schrieb Tobias Wendorff: > Auch wenn Daten unter CC0 freigeben sind, verbleiben die Ansprüche > gemäß § 97 UrhG aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechtes beim > Urheber und er kann sie uneingeschränkt geltend machen - man kann > sie ihm schließlich nicht abnehmen. Man kann ihn nur bitten, darauf > zu verzichten, aber er würde vor Gericht trotzdem damit durchkommen. Wenn das stimmen würde, würde die GPL bei uns nicht wirken und ich dürfte Linux nicht benutzen. Zitat zu PD: >Dagegen stellte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer späteren Entscheidung ebenfalls 1993 fest: Aufgrund des Vertriebs der beiden Spiele durch die Klägerin als nach ihrem Vorbringen ausschließlicher Nutzungsberechtigter unter der Bezeichnung als PD durfte die Beklagte - ... - darauf vertrauen, dass die Klägerin zumindest auf eine Geltendmachung eines Urheberrechts oder ausschließlichen Nutzungsrechts verzichtete, jedenfalls soweit es um die unveränderte Vervielfältigung und Nutzung der Programme ging. http://www.urheberrecht.justlaw.de/gemeinfrei-public-domain.htm Frag besser einen Anwalt als diese Liste. Gruß Sven _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de