Bitte hör auf, mich hier auf der Liste mit juristierei zu Quälen. Sollen wir 
eine legal-talk-de liste dafür einrichten? 

Am Freitag, 11. September 2009 15:10:35 schrieb Tobias Wendorff:
> Auch wenn Daten unter CC0 freigeben sind, verbleiben die Ansprüche
> gemäß § 97 UrhG aufgrund des Urheberpersönlichkeitsrechtes beim
> Urheber und er kann sie uneingeschränkt geltend machen - man kann
> sie ihm schließlich nicht abnehmen. Man kann ihn nur bitten, darauf
> zu verzichten, aber er würde vor Gericht trotzdem damit durchkommen.

Wenn das stimmen würde, würde die GPL bei uns nicht wirken und ich dürfte 
Linux nicht benutzen.


Zitat zu PD:
>Dagegen stellte das Oberlandesgericht Stuttgart in einer späteren 
Entscheidung ebenfalls 1993 fest: Aufgrund des Vertriebs der beiden Spiele 
durch die Klägerin als nach ihrem Vorbringen ausschließlicher 
Nutzungsberechtigter unter der Bezeichnung als PD durfte die Beklagte - ... - 
darauf vertrauen, dass die Klägerin zumindest auf eine Geltendmachung eines 
Urheberrechts oder ausschließlichen Nutzungsrechts verzichtete, jedenfalls 
soweit es um die unveränderte Vervielfältigung und Nutzung der Programme 
ging. 

http://www.urheberrecht.justlaw.de/gemeinfrei-public-domain.htm

Frag besser einen Anwalt als diese Liste.

Gruß
Sven

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