Raimond Spekking schrieb:
> 1. Idealerweise stellt der Fotograf seine hochauflösenden Luftbilder
> unter eine freie Lizenz, die sowohl eine Veröffentlichung, Veränderung
> und auch eine kommerzielle Nutzung erlaubt. Als Lizenz kommt dafür die
> Creative Commons CC-by-SA-3.0 in Frage.

Ist damit dann auch eine Herleitung von Daten unter einer beliebigen
Lizenz (z.B. CC-by-SA-2.0 oder ODBL) erlaubt? Eine Bearbeitung des
Bildes müsste ja auf jeden Fall wieder unter CC-by-SA-3.0 (oder spätere
Version) stehen.

Haben abgeleitete Daten hier eine Sonderstellung, so dass sie nicht dem
Schutz unterliegen, der für das Bild selbst und abgeleitete Bilder gilt?
Wenn ja, warum kann man die gleichen Sonderrechte für Daten dann nicht
auf nichtfreie Bilder anwenden? Oder kann man das, solange nicht wie bei
Google irgendwelche zusätzlichen Nutzungsbedingungen zu berücksichtigen
sind?

Tobias Knerr

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