Am Mittwoch 06 Januar 2010 21:59:51 schrieb Martin Koppenhoefer: > Am 6. Januar 2010 18:47 schrieb Stephan Wolff <s.wo...@web.de>: > > Man sollte definieren, wann eine andere Einheit zulässig ist z.B. nur > > die Einheiten die auf einem Verkehrzeichen, einer Verordung oder einem > > Gesetz dafür vorgegeben sind. Sonst gibt noch jemand eine Breite mit > > "13750 mm" an. > > wäre das denn ein Problem? Ich wäre jetzt mit meinem laienhaften > Verständnis erstmal davon ausgegangen, dass man solche Einheiten parsen > und umrechnen kann (also hier z.B. rd. 541,34 Zoll), wie mans gerade > braucht bzw. erwartet. > naja, wenn auf einem schild was von 30 meilen steht, halte ich das fuer unsinnig, das als maxspeed=48.2803 kmh zu taggen. da fragt sich jeder, was dieser krumme wert soll, waehrend ein maxspeed=30mph durchaus auf ein real existierendes schild zurueckgefuehrt werden kann...
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