Am Mittwoch, den 13.01.2010, 21:02 +0100 schrieb Thomas Ineichen:
> Hallo zusammen,
> 
> Ich habe eine Frage zu folgendem Beispiel:
> 
> Firma F übergibt OSM Luftbilder nach der alten Lizenz. Mapper M zeichnet
> ein paar der Wege ab.
> 
> F möchte aber die Bilder nicht nach der neuen Lizenz freigeben.

Die Bilder kann man vermutlich nicht unter ODbL stellen, das ist ja eine 
Datenbank-Lizenz :-)
Unter CC-BY-SA standen die vorher vermutlich auch nicht.

> M möchte hingegen möchte gerne der neuen Lizenz zustimmen.
> 
> 
> Darf er das? Muss er erst die abgezeichneten Daten löschen? Was, wenn er
> selber nicht mehr genau weiss, welche Strassen er abgezeichnet hat?

Die Nutzung der Bilder kann der Rechteinhaber jederzeit untersagen, die
alte Vereinbarung gilt dann aber weiterhin, bis zum Termin der
Untersagung.

Falls in der Vereinbarung steht, dass die aus den Bildern abgeleiteten
Daten nur unter CC-BY-SA stehen dürfen, müsste man wohl löschen, ist der
Fall nicht explizit geregelt, weiß ich es nicht, würde aber vermuten,
dass man die Daten behalten kann.

Es kommt also wohl eher auf den ganz konkreten Vertrag für die Nutzung
der Luftbilder an.

Grüße
Roland


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