Frederik Ramm <frede...@remote.org> schrieb/wrote:
> Aber im Gegensatz zu "die Strasse XY hat den folgenden Verlauf" frage
> ich ja eigentlich nicht nach Geodaten, sondern nach Erlassen oder
> Verordnungen oder was auch immer - es muss doch irgendeinen
> Verwaltungsakt geben, der letzten Endes in dem Aufstellen eines blauen
> Schildes mit weissem Pfeil muendet, und dieser Verwaltungsakt muss
> doch irgendwie publiziert werden, und diese Publikation muesste unter
> den §5 UrhG fallen (kein Schutz fuer Verordnungen usw), und dann
> muesste man nur noch ein Archiv der Publikation... *seufz* ;-)

Verwaltungsakte werden nicht wie "Verordnungen usw." "publiziert",
"bekannt gemacht", etc., sondern einfach nur dem Betroffenen bekannt
_gegeben_. Bei Verkehrszeichen geschieht das, in dem man so komische
bunte Blechdinger an die Straße stellt.

Claus



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