>> Gerade dann erst recht fotografieren, das würde das Erstatten einer
>> Anzeige wegen Körperverletzung deutlich vereinfachen.

> Ich hätte in einem solchen Fall keine Hoffnung, daß die mir die
> Beweis- Bilder dalassen würden.

Diese Mailingliste scheint derzeit zu Gewaltphantasien anzuregen.
Fehlt nur noch, dass Ihr "über die grüne Grenze" fotografieren wollt.
(Aber eine solche gibt's in Ratingen meines Wissens nicht.)

Anyway: Der Terminus Panoramafreiheit ist in der Wikipedia ausführlich  
erläutert. Und dieser ist auch nicht auf "nicht kommerzielle Anwendung"  
beschränkt.
Von daher würde ich mir keine ernsthaften Gedanken machen solange bis man  
etwas Schriftliches von einem Amt vorzuliegen hat.
Da wird nämlich ggf. auch nur drinstehen "Ihnen wird der Verstoß gegen  
$VOELLIG_UNZUTREFFENDER_PARAGRAPH vorgeworfen. Im Wiederholungsfall werden  
wir die Einleitung rechtlicher Schritte prüfen." (Ja, soetwas schreiben  
Justiziare wirklich ohne sich zu genieren.)

-jha-





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