Am 30.03.2010 00:26, schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am 29. März 2010 19:49 schrieb Claudius <claudiu...@gmx.de>:
>> Am 29.03.2010 19:11, Sascha Bonnemann:
>> Nur sehr ungenau. Wir erfassen keine PLZ-Gebiete bzw. wir können es
>> nicht, da die Post auf die genauen Grenzen ein Copyright besitzt.
> 
> ist das eigentlich gesichert? Gibts da von der Regulierungsbehörde was
> schriftliches? Für Flächen-PLZ ist das doch nicht berechtigt, bei
> Großkunden-PLZ ist die Lage ggf. anders.

Das Urheberrecht-Problem sind nicht die Grenzen an sich, sondern
jegliches Schrift-/Kartenwerk aus denen man das ableiten könnte. Es gibt
da meines Wissens nichts behördliches, sondern nur postalisches.

Eventuell müsste man auf sekundäre Quellen zurückgreifen, wenn man in
OSM die PLZ-Gebiete mit einer entsprechenden Genauigkeit haben möchte.

Abgesehen davon gibt es keine vernünftige und logisch nachvollziehbare
Gebietsgliederung der PLZ. Alles was nach den ersten beiden Ziffern
kommt ist auf die Fläche nicht vernünftig auflösbar, da es ab der
dritten Ziffer keine zusammenhängende PLZ-Gebiete mehr gibt, von
Zufällen mal abgesehen. Wenn man also hierarchische Flächengrenzen, wie
bei den administrativen Grenzen möchte, wird das nicht über die ersten
beiden Ziffern hinausgehen können.

Das kann man gerne mal anhand der offiziellen PLZ-Karten der Post
überprüfen. Es gibt ab der dritten Ziffer nur Gebiete, denen eine
bestimmte Gruppe von PLZ zugeordnet worden ist. Diese sind jedoch nicht
hierarchisch geordnet und, nebenbei gesagt, nicht alle vergeben. Sucht
man beispielsweise auf den postalischen Karten nach 214xx, so findet man
mehrere Gebiete deren PLZ mit diesen 3 Ziffern anfangen. Mit vier
Ziffern wird es auch nicht viel besser. Mit 2137x findet man
beispielsweise immer noch zwei von einander viele Kilometer entfernte
Gebiete deren PLZ mit diesen vier Ziffern beginnt.

Letztendlich muss man also auf die Fläche bezogen immer nach der
kompletten PLZ auflösen. Je mehr Adressen wir in OSM erfassen, desto
genauer können wir diese Zuordnung PLZ>Fläche abgrenzen. Dabei muss man
die PLZ für Großkunden natürlich ausblenden können, was auch nicht immer
so einfach ist.

Grüße

René


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