Am 23.04.2010 06:33, schrieb Jens Frank:


Am 23. April 2010 04:11 schrieb M∡rtin Koppenhoefer
<dieterdre...@gmail.com <mailto:dieterdre...@gmail.com>>:


    Wie kommt man denn an freie Grenzen (*g*) ? Wenn die Vermessungsämter
    die einzigen sind, die darüber Auskunft geben können, sollte man
    dieses sächsische Vermessungamt vielleicht mal exemplarisch vorm
    Verwaltungsgericht verklagen? Schriftliche Aussagen liegen doch vor,
    oder?

Gibt es denn ein Recht auf freie Grenzen?

VORWEG: Ich bin kein Jurist (auch wenn ich Jura im Nebenfach hatte), alles ohne Gewähr.

Ich denke ja!

Je nachdem wo jemand wohnt und arbeitet und sich aufhält gelten ja für Ihm andere Gesetze und Regelungen, z.B.
* bei Polizeilichen Maßnahmen
* Rauchverbot
* Setuern z.B. Grundsteuer
* Welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist
* Welches Straßenbauamt das Schlagloch beseitigen muß etc.


Nun gibt es einen Uralten rechtlichen Grundsatz (das war schon bei den Römern so), das man als Bürger das recht hat zu erfahren welche rechtlichen Regelungen gelten. Über diese darf man auch streiten und z.B. auf den üblichen Wegen (z.B. indem man sich in ein Parlament wählen läßt) ändern (wenn man dafür eine Demkoratische Zustimmung findet) dazu ist es wichtig das man die Gesetze ohne Quellennennung
und frei nutzen kann

In Deutschland ist das ganze im §5 UrhG geregelt.

Ich hab das schon mehrfach geschrieben, ich denke man könnte den Spieß sogar umdrehen, jemand verweigert einfach die Bezahlung seiner Grundsteuer mit dem Hinweis das er (Uhrheberrechtsfrei) keine Kenntnis davon gelangen konnte in welchem Bundesland er eigentlich lebt.

Dann müsste, IMHO, in meinem Fall die Stadt Hamburg nachweisen, das ich mein Haus in Hamburg gebaut habe.

Ich würde mir wirklich wünschen, das wir die Frage ob Grenzen frei seien müssen, höchstrichterlich geklärt würde. Vielleicht sollte man mal dafür Geld Sammeln.

Gruß
Sven

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