Bernd Wurst schrieb:
> Am Dienstag 04 Mai 2010 10:17:08 schrieb bkmap:
>>> Sonst müssten die Schilder anders herum sein, da ein Zusatzzeichen sich
>>> immer auf das unmittelbar darüber befindliche Schild bezieht. Oder?
>> Aber später meine er, dass in der Verwaltungsvorschrift zur STVO 44
>> (14.) ff steht, dass, wenn die Verkehrszeichen 224, 229, 245,
>> 250, 251, 253, 255, 260, 261, 270.1, 274, 276, 277, 283, 286, 290.1,
>> 314, 314.1 und 315 nur zu gewissen Zeiten gelten sollen, das mit einem
>> Zusatzzeichen mit den Zeiten angezeigt werden kann. Also schränken die
>> Zusatzzeichen nicht die Güligkeit eines anderen Zusatzzeichens ein,
>> sondern die des Verkehrszeichens.
>> (http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2009/0101-2
>> 00/154-09,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/154-09.pdf)
>>
>> Daraus folgt, dass außerhalb der angegebenen Zeiten das darüber
>> befindliche Verkehrszeichen (!!!nicht Zusatzzeichen!!!) nicht gültig ist.
> 
> Man könnte das so verstehen, ja. Ich glaube es allerdings nach wie vor nicht.
> 
> Die VV sagt nichts darüber aus, wie es sich bei *mehreren* Zustazzeichen 
> verhält. Es wird nur gesagt, dass z314 eines der Zeichen ist, die überhaupt 
> per Zeitangabe beschränkt werden können.
> 
> Also, gehen wir die Sache pragmatisch an: Klar, es gibt Flächen, da darf man 
> nur zeitweise Parken. Da steht dann ein z314 und eine Uhrzeitangabe. 
> Eindeutig.
> 
> Ich kenne mehrere Stellen, an denen das ursprünglich genannte Konstrukt mit 
> Parkscheibenpflicht und Uhrzeiten steht, und es ist definitiv so gemeint, 
> dass 
> man außerhalb der Zeiten frei parken darf. Die Angaben existieren auch schon 
> seit deutlich vor der genannten VV.
> 
> 
> Lass es mich anders angehen:
> Deiner Meinung nach müsste z314 mit z1052-33 ("nur mit Parkschein") und der 
> Zeitangabe auch dazu führen, dass man da außerhalb der Zeiten nicht parken 
> darf. Das ist definitiv nicht so.
Falsch. Außerhalb der Zeiten kannst Du Dich so verhalten, als wäre das
Schild gar nicht da. Wenn dann ohne dieses Schild Parken nicht verboten
ist, kannst Du natürlich parken.

> Unsere Stadtverwaltung macht nämlich explizit Werbung damit, dass man auf 
> diesen Plätzen am Wochenende kostenlos parken darf. Und jeder mir bekannte 
> Parkscheinautomat sagt mir deutlich, dass ich über Nacht parken darf wenn ich 
> bis nach Ende der gebührenpflichtigen Zeit zahle.
> 
> Gruß, Bernd
> 
> 
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