Sven Geggus schrieb:
> Heiko Jacobs <heiko.jac...@gmx.de> wrote:
> 
>> Auf dem reinen Radweg ist Radschieben übrigens verboten, weil
>> Fußgänger auf reinen Radwegen nix verloren haben.
> 
> Ich habe durchaus schon Schilder "Radfahrer absteigen" auf Radwegen
> gesehen. Aufruf zu verbotenem handeln?

Du darfst zum Schieben gerne auf den benachbarten Gehweg wechseln
oder auf die benachbarte Fahrbahn ...
... oder darfst dort auch gerne fahren, denn ein Radweg, auf dem man
nicht radfahren darf, ist kein Radweg mehr, ergo gibt es dort nix,
was man benutzen müsste und somit tritt der Normalfall des § 2 wieder ein:
fahren auf der Fahrbahn. ;-)

Dumm nur, wenn weder Gehweg noch Fahrbahn (weil Kraftfahrstr. oder so)
vorhanden wären, dann ... hmm ... kommt man der Aufforderung nach,
steigt ab ... und steigt wieder auf, denn wer sagt denn, das das
Schild auch dieses verbietet? ;-)

S.a.
http://bernd.sluka.de/Radfahren/absteigen.html
mit exakten Handlungsanweisungen für jeden erdenklichen Einzelfall ;-)
und wenn Dir das zu viel wird:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?sa=details;petition=11567

Gruß Heiko "absteigen ist gegen meine Radlerehre" Jacobs ;-)


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