ThomasS schrieb:
> woher sollen sonst Fußgänger / Radfahrer wissen, welcher Streifen für
> sie bestimmt ist? Oder habe ich die Frage nicht richtig verstanden?

Und da ich auf dem Bild keine Fahrbahn sehe, wo Kfz nach § 2 zu fahren
hätten, könnten ohne Schild dort auch Autos etc. fahren.

Wäre dort eine Fahrbahn, würde das 241 eine Beutzungspflicht
des Radweges anzeigen, die ohne 241 nicht gegeben ist. Ohne
wäre es nach § 2 nur ein "anderer Radweg"

Gruß Mueck


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an