Karl Eichwalder glaubte zu wissen: > Florian Gross <usenet-spam-genausoguel...@grossing.de> writes: > >> Bei einem Blauschild *must* du den Weg benutzen und >> darfst die Fahrbahn daneben nicht benutzen. > > Das ist unsinn.
Nö, nur sehr knapp ausgedrückt. > Es ist nicht verboten, die fahrbahn zu benutzen. Und > blau-beschilderte wege ist man nicht verpflichtet zu benutzen, wenn > diese nicht zumutbar sind (zu gefährlich, zugerümpelt etc.) Stimmt, aber das ist erstens Auslegungssache von Radfahrer/Polizei/Richter mit teilweise ungewissem Ausgang und zweitens gibt es für diese Diskussionen z.B. de.rec.fahrrad Ich fahr auf der Fahrbahn, ob da Blauschilder stehen oder nicht. > oder nicht dorthin führend, wo man hin will. Dann ist er nicht mehr fahrbahnbegleitend und damit... >> Ist keine Fahrbahn daneben vorhanden ist das Schild sowieso Blödsinn. > > Die dinger sind zwar eigentlich gebotsschilder, schließen aber > gleichzeitig andere verkehrsteilnehmer (MIV, reiter) aus. So haben sie > dann schon ihre innerstädtische berechtigung. ... wird das Schild gerne als Ersatz für Z 260 verwendet. Zumindest die StVB hier scheint das so zu sehen. Anders kann ich es mir nicht erklären, warum bei einem mit Z 240 versehenen Weg vor einer Brücke zusätzlich mit Z 258 versehen hat oder außerorts beim einzigen Weg in der Umgebung noch Z 240 dranklebt. Da das hier immer noch OT ist: entweder Umzug nach de.rec.fahrrad oder PM. Hier dazu EOD. flo -- >Tja, so geht mir das immer mal wieder mit früheren LAGinnen ... erst neulich >wieder: ist jetzt zum zweiten Mal verheiratet und hat vier Kinder von drei >Männern. [Martin Leidig und Na Ja, wahrscheinlich Uebt sie noch! Herbert Steinboeck in suse-talk] _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de