Karl Eichwalder glaubte zu wissen:
> Florian Gross <usenet-spam-genausoguel...@grossing.de> writes:
>
>> Bei einem Blauschild *must* du den Weg benutzen und
>> darfst die Fahrbahn daneben nicht benutzen.
>
> Das ist unsinn.

Nö, nur sehr knapp ausgedrückt.

>  Es ist nicht verboten, die fahrbahn zu benutzen.  Und
> blau-beschilderte wege ist man nicht verpflichtet zu benutzen, wenn
> diese nicht zumutbar sind (zu gefährlich, zugerümpelt etc.)

Stimmt, aber das ist erstens Auslegungssache von
Radfahrer/Polizei/Richter mit teilweise ungewissem Ausgang
und zweitens gibt es für diese Diskussionen z.B. de.rec.fahrrad

Ich fahr auf der Fahrbahn, ob da Blauschilder stehen oder nicht.

> oder nicht dorthin führend, wo man hin will.

Dann ist er nicht mehr fahrbahnbegleitend und damit...

>> Ist keine Fahrbahn daneben vorhanden ist das Schild sowieso Blödsinn.
>
> Die dinger sind zwar eigentlich gebotsschilder, schließen aber
> gleichzeitig andere verkehrsteilnehmer (MIV, reiter) aus.  So haben sie
> dann schon ihre innerstädtische berechtigung.

... wird das Schild gerne als Ersatz für Z 260 verwendet.

Zumindest die StVB hier scheint das so zu sehen. Anders kann ich es mir
nicht erklären, warum bei einem mit Z 240 versehenen Weg vor einer
Brücke zusätzlich mit Z 258 versehen hat oder außerorts beim einzigen
Weg in der Umgebung noch Z 240 dranklebt.

Da das hier immer noch OT ist: entweder Umzug nach de.rec.fahrrad
oder PM.

Hier dazu EOD.

flo
-- 
>Tja, so geht mir das immer mal wieder mit früheren LAGinnen ... erst neulich
>wieder: ist jetzt zum zweiten Mal verheiratet und hat vier Kinder von drei
>Männern.                                    [Martin Leidig und
Na Ja, wahrscheinlich Uebt sie noch!          Herbert Steinboeck in suse-talk]


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