Garry schrieb:
OK, wenn es so gemeint wäre hätte man die Autobahn nicht explizit erwähnen müssen..

Eben!

Wenn der Parkplatz also zur Autobahn zählt darf man dort weder halten, noch aussteigen, noch wenden/Rückwärtsfahren...

Das wurde an anderer Stelle auch eingeworfen.
Das P-Schild scheint des Rätsels Lösung zu sein ...
So ungefähr auch der StVO-Kommentar von Bouska von 1999
mit Verweis auf ein Urteil.

Gruß Mueck


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