Am 31.08.2010 00:24, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
wie mans nimmt. Kann man die Kosten nicht (wenigstens im Fall, dass man einen Rechtsstreit gewinnt), auf den TIppfehler-Spammer abwälzen?
Für .org und .com-Domains gilt ein obligatorisches Schiedsgerichtsverfahren. Wenn sich die Gegenseite dabei geschlagen gibt, dürfte es schwierig werden, überhaupt einen Rechtsstreit anzufangen.
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