Am Dienstag 14 September 2010, 22:57:49 schrieb aighes:
> Naja...der MTB'ler wird da aber fluchen...

Landeswaldgesetz RLP, dürfte aber sinngemäß auch für andere Länder gelten.

http://www.mufv.rlp.de/fileadmin/mufv/img/inhalte/allgemein/Umweltrecht/Recht_Abteilung_105/105_790-1.pdf

§3 Abs.7
Definition Waldwege, besonders Fußwege und -pfade _sind_ keine Waldwege

§22 Abs.3
Radfahren ist nur auf Waldwege gestattet. 

Je nach Förster und desssen Laune kann Zuwiderhandlung teuer werden

Lt. unserem Gemeindeblättchen (VG Unkel) darf man mit dem Rad nur auf solchen 
Wegen fahren, auf denen forstwirtschaftlicher Verkehr mit 
Langholztransportfahrzeugen stattfindet.

Setzt also enge Grenzen für bicycle=yes


Bernd

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