Am 01.10.2010 10:45, schrieb Georg Feddern:
moin,

Garry schrieb:
 Am 01.10.2010 09:22, schrieb Steffen Heinz:
es handelt sich hier um einen Bach der durch einen röhre geführt wird um
die Straße zu unterqueren...

Für den Bach ist es ein Tunnel. für den Strassenverkehr eine Brücke da es gegebenfalls eine Gewichtsbeschränkung geben kann, was durch den Tunnel nicht deutlich werden würde.

es kann vorkommen, das für die Straße eine Gewichtsbeschränkung gilt - aber deswegen ist es doch noch keine Brücke.
Nich wegen der Gewischtsbeschränkung, sondern wegen der "Überführung" die zu einer Gewichtsbeschränkung führen kann.
(Davon ausgehend, dass es sich tatsächlich um eine Röhre handelt, es also keine tatsächliche Brückenkonstruktion gibt.) Die Gewichtsbeschränkung kann man ja genauso an den betroffenen Straßenabschnitt taggen.
Was ist eine Brückenkonstruktion? Es gibt Durchlässe aus einem 2-3m "dicken" Betonrohr mit Geländer oben an der Strasse....

Garry

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