Am 05.10.2010 12:33, schrieb Peter Wendorff:

> Ich gehe davon aus, dass eine Bauvorschrift, eine Richtlinie oder
> irgendeine sonstige Norm existiert, die besagt, dass Radwege auf
> Bürgersteigen üblicherweise zur Straße hin gebaut werden sollten, so
> dass Fußgänger ganz außen laufen, Radfahrer zwischen Fußgängern und
> Autos fahren und Autos natürlich die Fahrbahn in der Mitte nutzen.
> 
> Dieses Dokument, welcher Art auch immer, suche ich in möglichst
> offizieller Fassung für meine Bachelorarbeit (die sogenannte
> "Zitierfähigkeit" schließt eben auch Wikipedia etc. aus).


Eventuell: Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Vorsicht, da steht eine riesige Menge Zeugs drin. Irgendwo auch die
baulichen Eigenschaften die ein benutzungspflichtiger Radweg (die sind
doch gemeint, oder?) haben muss, damit er überhaupt als solcher
deklariert werden darf.

Die VwV-StVO ist, meines Wissens, übrigens für die Straßenbaubehörden
und Straßenverkehrsbehörden bindend.

Ist zwar nicht ganz das, was Du suchst, aber vielleicht ein Anfang.

Grüße

René

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