Am 26.10.2010 20:08, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:
Am 26. Oktober 2010 19:50 schrieb Frank Jäger<fr...@fotodrachen.de>:
..
Es gibt also nur dann eine Hausnummer, wenn dort ein Haus ist oder in Kürze
eins gebaut wird.


OK, wenn es keine Nummer gibt, dann sollte man auch keine eintragen,
das sehe ich auch so. Bist Du Dir sicher, dass die Grundstücke nicht
schon im Kataster nummeriert sind, und dass diese Nummern nicht
identisch mit den Hausnummern sind?

Gruß Martin


Ja,
im Kataster (ALB und ALK, in Kürze ALKIS) hat jedes Flurstück eine Flurstücksnummer, das ist was ganz anderes.

Die Gebäude-Einmessungspflicht des Landes NRW sagt, dass ein Eigentümer spätestens 2 Jahre nach Fertigstellung den Antrag stellen muss, das Gebäude einzumessen. Das kann das Katasteramt machen oder ein ÖbVI.

Dadurch kommt es in's Liegenschaftskataster. Das Katasteramt kennt die Hausnummer also erst nach der Fertigstellung, die Baubehörde schon nach dem Antrag.

Meist drängt aber die Sparkasse (Kreditgeber) auf frühzeitige Einmessung um zu erfahren, ob es Probleme gibt wie eine Grenzüberbauung.

Bei Eck-Grundstücken habe ich schon Fälle erlebt, wo amtliche Hausnummer der Gemeinde und Hausnummer im Kataster abweichend waren. Wenn der Hauseigentümer z.B. nicht in seine Baugenehmigung schaut und statt dessen die passende Nummer von der Querstraße dranschraubt, dann übernimmt das Katasteramt das. Die arbeiten genau wie wir und schauen, was dransteht.

In Einzelfällen gibt es sogar Abweichungen zwischen Bauamt und Melderegister.

Beispiel: Ein Hauswirt richtet eine Einliegerwohnung ein und vermietet diese. Der Mieter nutzt einen Nebeneingang. Der Hauswirt möchte, dass der Mieter auch die Post an seinen Eingang bekommt und schraubt sich eine A-Nummer an. Der Mieter meldet sich unter dieser Adresse an, der Vermieter bestätigt das, der Mieter bekommt die A-Nummer in den Perso.
Das Bauamt hat aber nie eine A-Nummer vergeben.

Das ließe sich verhindern, wenn Meldebehörde und Bauamt sich abgleichen würden. Das klappt aber nicht immer. Man möchte ja den Kunden (Bürger), der einen Ausweis begehrt, nicht wieder nach Hause schicken, nur weil im Bauamt jemand Urlaub hat ...


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Frank

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