Hallo,

Karsten Merker wrote:
Dann haben wir anscheinend ein unterschiedliches Verständnis des
"Legalese" in den CT.

Ja.

   2. Subject to Section 3 and 4 below, You hereby grant to OSMF
a worldwide, royalty-free, non-exclusive, perpetual, irrevocable

[...]

Ich habe bereits angeregt, dass man an dieser Stelle noch "... and subject to section 1a above ..." einfuegen sollte. Die Juristen meinten zwar, das sei nicht noetig, jedem Juristen sei das eh klar, aber schaden koennte es ja nicht.

Eine solche vollumfängliche Rechteübertragung ist aber nur dann
möglich, wenn der Mapper auch Inhaber dieser vollumfänglichen Rechte
ist. Genau das ist aber

... der Punkt, an dem ein Jurist sagt, dass da implizit eine Bezugnahme auf 1a drin steckt (ein "... to the extent you are able to do so"), weil es klar ist, dass man keine Rechte uebertragen kann, die man nicht hat. Aber wie gesagt, ich denke auch, man koennte das dem Laien zuliebe auch explizit hinschreiben.

Zum Thema Deutungskompetenz: das mag man unter Umständen bejahen,
wenn die Daten unmittelbar von der OSMF kommen; in dem Moment, wo
unter ODBL bereitgestellte Daten auch von Dritten bearbeitet und
wieder unter ODBL bereitgestellt wurden, gilt das auf jeden Fall
nicht mehr so uneingeschränkt.  Die bearbeitenden Dritten können
für ihre Beiträge nämlich durchaus andere Ansichten zur Deutung
haben und maßgeblich ist in einem solchen Fall ausschließlich der
objektive Textinhalt der Lizenz.

Das hast Du vermutlich geschrieben, bevor Du meinen Verweis auf "you may not sublicense..." gelesen hast?

Und genau damit es eben nicht mehr eindeutig, ob eine
Vektordarstellung ein "produced work" oder eine "derivative
database" ist. Bei der Beurteilung, ob eine erzeugte Datei eine
"derivative database" oder ein "produced work" ist, kann nur der
objektive Dateiinhalt maßgeblich sein, nicht jedoch der
subjektive Willen des Erstellers.

Nein, es ist juristisch durchaus moeglich, dass ein und dieselbe Datei mal eine Datenbank ist und mal keine, je nachdem, zu welchem Zweck sie angefertigt wurde.

Die "Diff"-Klausel ist auch ein Punkt, den ich für die praktische
Umsetzung eher schwierig verständlich finde und zu dem ich in
meiner ursprünglichen Mail nicht auch noch etwas schreiben
wollte, weil sie ohnehin schon zu lang war. In der jetzigen Form
finde ich sie viel zu vage, um feststellen zu können, was man
denn nun genau tun muss, um der Lizenz in diesem Punkt zu
genügen.

Ich denke, es koennte nicht schaden, wenn wir der ODbL eine Art "Implementation Guide" beifuegen. Im Wiki sind schon viele Anfange dazu gemacht (Stichwort "Use Cases"), aber das muesste man alles mal schoen auf den Punkt gebracht in ein paar menschenlesbaren Seiten zusammenfassen.

Wenn die "Diff"-Klausel äquivalent zum Vorhalten
der "derivative database" sein soll, spräche viel dafür, dass
man annehmen müsste, dass ein "Diff" nur im Zusammenhang mit dem
Vorhandensein der ursprünglichen "database" zulässig wäre.

Ich hab da zwischen gestern und jetzt ein paar Leute gefragt. Die gaengige Interpretation ist, dass Du, solange Du Dein Werk weiterverteilst (also z.B. zum Download bereithaeltst), auch der Zugriff auf die Daten moeglich sein muss (auf Anfrage und innerhalb eines vertratbaren Zeitrahmens). Wenn Du den Datenzugriff nicht mehr gewaehrleisten kannst, z.B. weil Du nur ein Diff hast und das Original abhanden gekommen ist (z.B. OSM hat zugemacht), dann musst Du in dem Moment aufhoeren, Dein Werk weiter zu verteilen; Du bist aber nicht verpflichtet, fuer diejenigen, die Dein Werk in der Vergangenheit erhalten haben, jetzt schnell eine Datenbank aufzusetzen oder sowas.

Schade finde ich, dass Du Dich trotzig hinsetzt und sagst "Nein zu
dieser Lizenz wegen <Liste von Dingen, die Du nie im Projekt
diskutiert hast>";  waere es denn so schwer, diese Sachen auf
legal-talk oder in einer Mail an die Licese Working Group zur
Sprache zu bringen, damit man sie fixen kann?

Diesen Vorwurf finde ich persönlich ungerecht: zum einen habe ich
im Vorfeld mehrfach deutlich gemacht, dass ich ODBL+CT für den
falschen Weg halte und deutlich darauf hingewiesen, dass ich das
Vorgehen der OSMF, sie zwangsweise ohne vorherige ergebnisoffene
Befragung der Mapper durchzusetzen, für verfehlt halte.

Ok, dann habe ich das vielleicht nicht mitbekommen. War das auf legal-talk oder woanders? Also ich bin mir ziemlich sicher, wenn Du das, was Du hier aufgeschrieben hast, auf legal-talk als Bedenken geaeussert haettest, dann haette man Dir schon vor einem Jahr so mehr oder weniger das gleiche sagen koennen wir ich jetzt *und* es haette zu einer konstruktiven Diskussion um die tatsaechlich unklaren Punkte kommen koennen.

Die von mir angesprochenen Kritikpunkte wurden alle schonmal
angesprochen und finden sich auch im Wiki, sind der OSMF also
allesamt bekannt.

Das Wiki ist gross ;) es gibt sicher einige Punkte, an denen die OSMF sagt, das wollen wir nicht aendern, das bleibt so. Aber gerade da, wo es um solche Sachen geht wie: "Fuer mich hoert sich das hier so an, als ob ich alle Daten 100 Jahre aufheben muss. Bitte sagt mir (a) dass das nicht wirklich so gemeint ist, (b) aus welchem Paragraphen ich mir das herleiten kann, dass es nicht so gemeint ist, und (c) lasst mich helfen, sicherzustellen, dass nicht noch mehr Leute diesem Missverstaendnis aufsitzen" kann man eigentlich wirklich was voranbringen.

Total unpraktikabel, laengst abgehakt, haette Dir jeder auf
legal-talk sofort erklaeren koennen. Steht auch im Wiki in gruen auf
http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Open_Data_License/Closed_Issues,
gleich der erste Kasten. Wenn in der Lizenz von einer "Datenbank"
die Rede ist, dann ist das nicht unbedingt eine ganz konkrete
Instanz mit allen Daten zum Zeitpunkt X. Es reicht, wenn Du sagst:
"Das war eine zu dem Zeitpunkt aktuelle Version der
OpenStreetMap-Datenbank". Du musst die nicht vorhalten und auch
nicht auf Anfrage eine historische Version synthetisieren.

Das ist beim besten Willen aus dem Text der ODBL nicht zu
entnehmen.  Die Lizenz verlangt im Wortlaut die Bereitstellung
genau der "derivative database" mit den Daten, aus denen das jeweilige
"produced work" erzeugt wurde.

Diese gruenen Kaesten sind alle von LWG-Mitarbeitern aus Korrespondenz mit den beratenden Anwaelten dort eingefuegt worden. Aus mir nicht ganz erfindlichen Gruenden war es nicht zulaessig, die Stellungnahme der Berater 1:1 wiederzugeben. Aber man koennte ja hier noch mal um Klaerung bitten. Ich glaube, es lief darauf hinaus, dass ein Informatiker unter "Datenbank" sowas wie einen PostgreSQL-Tablespace auf einer Festplatte versteht, und ein Anwalt sieht mehr so das abstrakte Konzept. Fuer den Anwalt ist das Planetfile von naechster Woche und das von dieser Woche die *gleiche* Datenbank (mit leicht unterschiedlichem Inhalt); fuer den Informatiker ist es eine *verschiedene* Datenbank.

Zum Thema Missverständnisse möchte ich auf meine obigen
Ausführungen verweisen.  Bis auf den einen Punkt, in dem ich
tatsächlich einem Missverständnis aufgesessen bin, bin ich immer
noch der Meinung, dass meine Kritikpunkte an der ODBL
substantiiert sind und Deine Lesart verschiedener Teile der ODBL
auf Basis des Wortlauts der ODBL nicht haltbar ist.

Ich habe mir die ODbL nie komplett unabhaengig und unvorbelastet durchgelesen, sondern die Entwicklung mitverfolgt; immer, wenn mir was nicht klar war, hab ich nachgefragt und angenommen, dass das, was ich da zur Antwort kriege, schon richtig ist. "Meine Lesart" ist also genau die Lesart derjenigen, die sich das alles ueberlegen und regelmaessig mit Juristen sprechen. Da koennte es schon passieren, dass man immer nur im eigenen Saft kocht und irgendeinen Elefanten im Raum uebersieht, der jedem Neuen gleich ins Auge springt.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass Du auf legal-talk auf Deine Bedenken eine praezisere Antwort als mein "glaub mir, das hat schoh seine Richtigkeit" kriegen koenntest, wenn es Dir wichtig ist. Natuerlich macht da ein Stueck weit der Ton die Musik, und wenn man eine Mail schreibt, bei der zwischen den Zeilen steht "seid ihr denn alles Idioten, dass ihr diese ganzen offensichtlichen Fehler nicht seht?" dann kann es sein, dass die Antwort weniger freundlich ausfaellt. Sind halt auch nur Menschen da.

Bye
Frederik

PS. wegen der anderen Mail - das mit dem "Hanlon's Razor" hast Du glaub ich in den falschen Hals bekommen. Ich schrieb, dass Du den ODbL-Autoren offenbar die Intelligenz absprichst. Peter meinte, es koennte auch sein, dass Du ihnen boese Absichten unterstellst. Ich erwaehnte Hanlon's Razor, um klar zu machen, dass ich bei Fehlern in der Lizenz eigentlich auch eher von Unfaehigkeit als von boeser Absicht ausgehen wuerde. Das hatte mit Dir doch gar nichts zu tun.

--
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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