2011/7/1 Christian H. Bruhn <br...@arcor.de>

> Hallo!
>
> Es gibt in Deutschland ja einige Streckenabnschnitte von Bundesstraßen
> (z.B. Herrentunnel in Lübeck) und Autobahnen (z.B. A1 zwischen Hamburg
> und Bremen) die von privaten Unternehmen betrieben werden. Also kommt
> an diese Streckenabschnitte ganz klar ein entsprechender Operator.
>
> Nun gibt es ja auch die Sammelrelationen für Autobahnen bzw.
> Bundesstraßen; dort steht aber als Operator 'Bundesrepublik
> Deutschland' drin. Für die ganze Strecke ist das aber falsch.
>

Was ist mit dem operator-Tag denn genau gemeint?

Es ist da nämlich nicht ganz einfach:
Die Bundesrepublik Deutschland ist weiterhin Eigentümer und in diesem Sinne
Betreiber aller Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen + Bundesstraßen); der
Betrieb und der (Aus-)Bau von einzelnen Streckenabschnitten kann aber an
einen Konzessionsnehmer abgegeben werden (wie z.B. Herrentunnel oder A1).
Der Konzessionsnehmer erhält dann als Bezahlung Mauteinnahmen.

Wenn man es ganz genau nimmt, muss man sich auch fragen, wie sich die aus
Art. 90 GG [1] hervorgehende Verwaltung der Bundesfernstraßen durch die
Bundesländer im Auftrag des Bundes auf den operator-Tag auswirkt.

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_90.html
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