Am 22.10.2011 00:01, Garry:
Am 21.10.2011 16:13, schrieb Steffen Heinz:
Am 21.10.2011 15:22, schrieb M:

>>
> Eine Landebahn ist eine Landebahn. Die Zusatztags erlauben genau
> festzulegen was dort starten und landen darf - von der kurzgemähten
> Graspiste für Modellflugzeuge bis zum A380... .

Ein Tower auf einem Modellflugplatz? Wäre mir neu. Das es ein paar
Tische zum Modell vorbereiten oder auch mal ein Clubhaus hat ist aber
üblich aber nicht die Regel.

http://maps.google.de/maps?ll=51.623674,6.7334961&z=18&t=h&hl=de

ist hier nicht viel zu sehen, aber die haben richtig schöne
Landebahnen, 2 gekreuzt.
Ein Tower nicht, aber ein Flugleiter ist bedingt vorgeschrieben.

Das konnte ich in [1] (Einschätzung des Luftrechts in Bezug auf Modellflug) so nicht genannt sehen. Hast du dafür einen Beleg?

ich weis nur das mal dort wer am schimpfen war, dass ein Flugzeug es
wagte den Platz zu überfliegen, in niedriger Höhe, igendson 4 Sitzer
oder so
Berechtigt - so was hat schon zu tödlichen Unfällen geführt. Daher
sollten auch Modellflugplätze als "Luftfverkersbetriebsflächen" gut
erkennbar sein.

Da stimmen wir fast überein: Ich finde eben nicht, dass es die gleichen Luftverkehrsbetriebsflächen wie etwa bei einem Segelflugplatz sind. Eine derartige Kennzeichnung wäre irreführend. Und erneut sollten auch wir nicht der Versuchung erliegen, hier amtlich zugelassene Karten ersetzen zu wollen. Ich plädiere weiterhin dafür ein eigenes Tag für Modellflugplätze zu verwenden anstatt das aeroway=aerodrome in seiner Bedeutung aufzuweichen oder etwa mit einem Zusatztag genauer spezifizieren zu wollen.

Claudius

[1] http://www.rc-network.de/magazin/artikel_02/art_02-0001/art_02-0001-00.html


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