Die Idee an sich ist wirklich Klasse. Aber auch ich habe mich als
erstes gefragt, ob man das wohl darf. Schließlich kommen bei uns jeden
Herbst die Vorschriften für's Drachensteigen in der Gegend von
Flughäfen in der Zeitung - sehr filigran...

Am 20. Januar 2012 13:57 schrieb Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
> AFAIK war die Grenze 100m (vertikal, die Leine darf aber nicht länger
> sein, auch wenn sie "schräg" hängt, das könnte sich aber evtl.
> geändert haben 2005 mit der Änderung des Luftverkehrsgesetzes, glaub
> das ist jetzt 30m).
Erstaunlicherweise gelten für Drachen 100 m und für Fesselballons 30 m
[1]. Aber es geht hier ja auch um Vorschriften, nicht um Logik... Der
Ballon-Kit hat aber 300 m dabei.

> Alternativ könnte man es auch mit Lenkdrachen versuchen.

Zu meinem eigenen Erstaunen war gleich einer der ersten Treffer dazu
im Wiki [2]. Auch beim Anbieter des Ballon-Kits gibt es was zu den
Drachen [3].

Grüße,
  Michael

[1] http://www.gesetze-im-internet.de/luftvo/__16.html
[2] http://wiki.openstreetmap.org/wiki/DE:Luftbilder_erstellen
[3] http://publiclaboratory.org/tool/balloon-mapping

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