Hallo.

Am 23.04.2012 14:01, schrieb Martin Koppenhoefer:
> Auf einer normalen Bundesstraße darf man AFAIR am Rand anhalten und
> dort auch (sofern Platz ist, und man weder auf der Fahrbahn steht noch
> auf einem Notspur-streifen) parken. Dann könnte man aussteigen und
> spazierengehen in der Schweiz. Wäre das dann eine Einreise?

Solche Straßen werden dann meist eher so gebaut und ausgeschildert dass
man das weder darf noch gefahrlos kann. Sonst wäre das etwas absurd.

Ist ja auch kein großer Aufwand: Kraftfahrstraße, minimaler
Standstreifen, fette Leitplanken...


> Übrigens gibt es auch, wie ich aus eigener Anschauung weiss, einige
> kleine ländliche Grenzübergänge in die Schweiz, wo ggf. überhaupt
> keine Beamten stehen und kontrollieren, jedenfalls nicht den ganzen
> Tag über sondern nur sporadisch. Trotzdem ist das ein Grenzübertritt
> in die Schweiz.

Da steht dann in aller Regel aber doch ein Schild, oder?

Also ich bin bisher erst einmal in die Schweiz gefahren auf einer eher
kleinen Straße, da wurden wir auch weder kontrolliert noch von Beamten
umzingelt sondern da war ein Schild "Achtung Grenze" (oder so ähnlich)
und dann fuhr man durch eine Schikane (Geschwindigkeitsbremse), an einem
leeren Wärterhäuschen vorbei und dann kam das "Willkommen in der
Schweiz"-Schild.

Man kann auch ohne Grenzkontrollen durchaus mitbekommen dass man die
Grenze übertritt.

Gruß, Bernd

-- 
Mein Homer ist kein Kommunist. Er ist vielleicht ein Lügner,
ein Schwein, ein Idiot und ein Kommunist, aber ist kein Porno-Star!
  -  Grandpa, Die Simpsons

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