Am 05.05.2012 10:11, schrieb Martin Trautmann:
On 12-05-05 9:26, Jimmy_K wrote:

Im städtischen und dicht besiedelten Gebiet vielleicht noch möglich.
Nun, dort steht der Großteil der Häuser, die für Navis relevant sind.
-1
In der Stadt reicht mir die Straße und ungefähr die Lage darin (bei langen Straßen) dann ist es auch kein Problem, zweihundert Meter in die eine oder andere Richtung weiterlaufen oder fahren zu müssen. Liegt auf dem Land das nächste Haus aber blöderweise 3 km weiter weg, wär ich besser an der nächsten Bushaltestelle ausgestiegen oder hätte darauf verzichtet, von 70 auf 25 abzubremsen, um bei schlechter Beleuchtung abends die Hausnummern zu beobachten.
Wenn man aber "aufs Land" geht und dort nach einem Haus sucht, kann
es sein, dass der Mittelpunkt der Fläche weit ab des Hauses ist.
Ich für mich suche mit der Hausnummer das Haus und kein Grundstück.
Du vermischst hier mehrere Dinge:
A) Grundstück
B) Haus
C) Eingang zum Haus
D) Eingang zum Grundstück

Wenn ich irgendwo hin will, dann suche ich als erstes D, als nächstes C,
wahlweise auch umgekehrt bei getrennten Zugängen zu Grundstück und Haus.

Bei der Frage hier ging es aber um Grundstücke, für die bereits eine
Hausnummer zugewiesen ist, aber noch keine Bebauung existiert. Damit
entfällt also deine Argumentation oben, da B und C überhaupt noch nicht
existieren.

Solltest du auf dem Grundstück etwas zu suchen haben, dann dürfte dich
speziell D interessieren. Die "Haus"-Nummer gehört dann sinnvollerweise
zum gesamten Grundstück, der entrance kann separat markiert werden.
Ich halte es prinzipiell für durchaus sinnvoll, auch das Grundstück mit der Nummer zu versehen, ich halte es aber - trotz der vielleicht offiziell so korrekten Bezeichnung - für falsch, das als HAUSnummer zu bezeichnen, und würde das deshalb auch gerne getrennt halten, denn wofür werden Hausnummern genutzt? - zum routing: ja, aber "normalerweise" nur zu Adressen, und eine Adresse hat ein unbebautes Grundstück eigentlich nicht. - zur Kontaktaufnahme oder zu statistischen Zwecken: ja, aber dann für unbebaute Grundstücke auch nicht brauchbar
- ...

ich sehe jedenfalls (korrigiert mich, wenn ich falsch liege) keinen Anwendungsfall, unbebaute Grunstücke mit bebauten Grundstücken im Bereich der Adresse (addr:*) gleichzusetzen. Zumindest sollte es dann ein Unterscheidungsmerkmal geben.

Gruß
Peter

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