"Bernhard Weiskopf" <bweisk...@gmx.de> wrote:

>Beim Stand der Vermessungstechnik sind auch gar keine Grenzsteine
>mehr notwendig, es gibt genügend Vermessungspunkte oder andere Fixpunkte,
>auf die man sich beziehen kann. Die beiden Flächen-Anlieger müssen sich nur
>über den Verlauf bzw. dessen Koordinaten einigen.

Zumindest im hiesigen Raum ist Jeder verpflichtet, seine Grundstücke
von der Katasterbehörde einmessen und mit Grenzsteinen versehen zu
lassen sowie dies zu bezahlen. Jeder Bauherr orientiert sich beim Bau
seines Eigenheims an den Grenzsteinen des Grundstücks. Hierzu muss er
bei der Katasterbehörde Pläne mit deren Lage kaufen und diese
ausgraben. So kann er dann die Vorschriften wie Abstand des Hauses von
der Grenze, Einhalten des Sichtdreiecks an Straßenecken (z.B. beim
Hecken) befolgen. Letzteres gilt z.B. auch für Bauern bei der
Bepflanzung des Ackers. Ohne Steine würde das schon sehr aufwendig.
Man müsste jedes Mal ein Vermessungsbüro beauftragen. Von daher kann
ich mir nicht vorstellen, dass die theoretische Möglichkeit des
Verzichts auf Steine in der Praxis Anwendung findet - zumindest
solange nicht, wie es keine verbreitete und hinreichend genaue
Vermessungsmethode für Jedermann gibt.

Da hier nun jedes Grundstück ein Flurstück darstellt, dieses ein Teil
eines Flures - Gemarkung - Ortsteil - Kommune - Landkreis ist, lässt
sich auch jede administrative Einheit anhand dieser Grenzsteine
ausmachen. Darin wäre dann auch der Einigungsvorgang der
Flächenanlieger dokumentiert.


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