Am 17.09.2012 14:59, schrieb Bernd Wurst:
Hallo.

In meiner unmittelbaren Umgebung wurde schon vor vielen Jahren eine
öffentlich einsehbare, topologische Karte an einer Bushaltestelle
aufgehängt.
Erst jetzt habe ich das mal genauer angesehen und es handelt sich meiner
Einschätzung nach um eine um jeglichen eindeutigen Hinweis beschnittene
Wanderkarte des Städte-Verlags. Vermutlich ist dieser Aushang also
eigentlich gar nicht so erlaubt.

Nun dachte ich, das könnte man doch einfach durch eine OSM-Karte ersetzen.

Unabhängig vom Render-Stil (meine TileMill-Experimente waren
ernüchternd. Tipps, anyone?) ist das doch jetzt nach der
Lizenzumstellung so, dass eine gedruckte Karte im Prinzip gar keine
verpflichtenden Lizenzhinweise erhalten muss? Als Werbung würde ich das
gerne trotzdem aufdrucken, aber lizenzrechtliche Probleme kann man
eigentlich nie bekommen, egal was man draufdruckt. Ist das richtig?
Was drauf muss, ist der Hinweis, dass die Daten von OSM stammen und unter ODbL verfügbar sind.

Das könnte dann so aussehen:
Daten (c) OpenStreetMap Mitwirkende, verfügbar unter ODbL

evtl. noch ergänzt um einen Link, evtl. auch als QR-Code.

Zusätzlich könnt ihr die Karte an sich auch noch unter eine Lizenz stellen.

Henning


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