Am 18.09.2012 21:26, schrieb Manuel Reimer:
Johannes Hüsing wrote:
Dann wäre es ja auch schon strittig, ob man operator=REWE mit beim
Supermarkt einträgt.

... oder gar "name=REWE"...

Ich frage mich hier, was das Markenrecht tatsächlich aussagt. Nennen und
niederschreiben wird man den Namen ja wohl dürfen.


Soweit ich weiß, kann die Nennung einer Wortmarke im geschäftlichen Verkehr nicht untersagt werden (http://dejure.org/gesetze/MarkenG/23.html). Ich darf den Namen nur nicht für einen anderen Wanderweg verwenden.

Ich denke der Knackpunkt ist vielmehr die Urheberschaft für den Wegverlauf:

§ 59 Werke an öffentlichen Plätzen
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder GRAPHIK, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Also ausdrucken als GRAPHIK darf ich den Wegverlauf, wenn ich die Wege anhand der Schilder selbst erfasst habe. Datenbanken sind aber nicht ausdrücklich erwähnt. Wahrscheinlich muss das ein Gericht entscheiden. Das könnte kurios werden, weil deutsche Gerichte gedruckte Landkarten als Datenbanken eingestuft haben :-)


Gruß Burkhard



_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an