Am 6. Dezember 2012 09:04 schrieb Adrian Stabiszewski
<mynewslet...@nitegate.de>:
>
> Hat jemand von euch schon Erfahrung damit?
>

Das würde mich wundern. Die geldleistungsfreie Nutzung von digitalen
Geodaten des Bundes nach § 11 GeoZG soll durch Verordnung nach § 14
GEOZG näher geregelt werden. Die GeoNutzVO ist aber nach meinem
Kenntnisstand noch nicht erlassen. Solange wird sich der Bund sicher
noch etwas zieren, die Daten herauszugeben. Und ob das Ganze dann auch
zu unserer Lizenz passt, können wir auch erst dann beurteilen.

Apropos: Im Deutschen Verwaltungsblatt (DVBl) wird (voraussichtlich)
in einer der ersten Nummern des nächsten Jahres ein Aufsatz von
Martini/Damm zum neuen GeoZG erscheinen.

Gruß, Falk

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