Hi Liste, ich stehe hier vor dem Problem nicht zu wissen was ich darf und was eben nicht. Ich entwickele hier im Auftrag eine Software. Mit dieser soll hinterher quasi ein Lizenzgeschäft betrieben werden.
In der Software würde ich allerdings Komponenten / Bibliotheken verwenden, die unter der GPL / LGPL und anderen "offenen" Lizenzen stehen. Jetzt ist halt die Frage ob das alles so rechtens / linkens ist und wie das mit der Veröffentlichung des Quellcodes aussieht. Also was mir ja bekannt ist, ist nur die Tatsache, dass Quellcode eigentlich nur den Nutzern dieser Software verfügbar gemacht werden muß, sofern diese es fordern. Aber unter was für Umständen greift das? Wenn ich z.B. den Linuxkernel irgendwie ganz toll modifiziere und der Meinung sei, dass das ganze nicht in alle Hände gehört, wäre das ja auf Grund der GPL nicht möglich ihn unter eine Closed Source oder andere offene Lizenz ausser der GPL zu stellen (was ich soweit auch gut finde). Aber wie sieht es denn aus, wenn ich meinen Code z.B. gegen irgendwelche Bibliotheken linke oder auf Frameworks und Plattformen aufbaue, die unter der GPL oder einer vergleichbaren Lizenz stehen? Also das unter der GPL stehende Datenwerk würde nicht modifiziert, sondern nur genutzt werden. Muß ich dann trotzdem meinen Code unter die GPL stellen und den Code offen legen? Oder würde es genügen die unter der GPL / LGPL / *PL stehenden Codes den Anwendern zugänglich machen würde? Ich bin da sehr verwirrt und möchte hier eigentlich nichts unrechtes fabrizieren, was mir oder dem Kunden oder den Anwendern schaden könnte. Hat damit jemand von Euch Erfahrung? Aus dem ganzen Justizdeutsch in den Artikeln einschlägiger Magazine werde ich nicht schlau und so eine richtige Aufklärung "Wenn Du das machst, dann mußt Du... / darfst Du ... oder auch nicht" finde ich nirgends. Um rege Stellungnahme wird gebeten. Dank und Gruß Patrick
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