Hi Liste,

ich stehe hier vor dem Problem nicht zu wissen was ich darf und was eben
nicht.
Ich entwickele hier im Auftrag eine Software.
Mit dieser soll hinterher quasi ein Lizenzgeschäft betrieben werden.

In der Software würde ich allerdings Komponenten / Bibliotheken
verwenden, die unter der GPL / LGPL und anderen "offenen" Lizenzen stehen.

Jetzt ist halt die Frage ob das alles so rechtens / linkens ist und wie
das mit der Veröffentlichung des Quellcodes aussieht.

Also was mir ja bekannt ist, ist nur die Tatsache, dass Quellcode
eigentlich nur den Nutzern dieser Software verfügbar gemacht werden muß,
sofern diese es fordern. Aber unter was für Umständen greift das?

Wenn ich z.B. den Linuxkernel irgendwie ganz toll modifiziere und der
Meinung sei, dass das ganze nicht in alle Hände gehört, wäre das ja auf
Grund der GPL nicht möglich ihn unter eine Closed Source oder andere
offene Lizenz ausser der GPL zu stellen (was ich soweit auch gut finde).

Aber wie sieht es denn aus, wenn ich meinen Code z.B. gegen irgendwelche
Bibliotheken linke oder auf Frameworks und Plattformen aufbaue, die
unter der GPL oder einer vergleichbaren Lizenz stehen? Also das unter
der GPL stehende Datenwerk würde nicht modifiziert, sondern nur genutzt
werden. Muß ich dann trotzdem meinen Code unter die GPL stellen und den
Code offen legen? Oder würde es genügen die unter der GPL / LGPL / *PL
stehenden Codes den Anwendern zugänglich machen würde?


Ich bin da sehr verwirrt und möchte hier eigentlich nichts unrechtes
fabrizieren, was mir oder dem Kunden oder den Anwendern schaden könnte.

Hat damit jemand von Euch Erfahrung?
Aus dem ganzen Justizdeutsch in den Artikeln einschlägiger Magazine
werde ich nicht schlau und so eine richtige Aufklärung "Wenn Du das
machst, dann mußt Du... / darfst Du ... oder auch nicht" finde ich nirgends.


Um rege Stellungnahme wird gebeten.



Dank und Gruß
Patrick

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