Martin Schmitt schrieb:
Henrik Schneider schrieb:

Wo steht, das es klammheimlich passiert? Und wie schon in meiner letzten
Mail weise ich darauf hin, das die Login Daten so oder so gespeichert
werden. Wenn man nun einen Zentralen syslog Server besitzt, zieht man
auch klammheimlich diese Informationen ab. Es geht vielmehr um eine
Auswertung dieser Informationen. Ganz egal wer diese Informationen
bekommt. In meinem Fall geht das von den Angestellten aus, die einen
Beweiß ihrer Anwesenheit brauchen für bestimmte Fälle. z.B. Chef sagt
Arbeiter XY war nur 80% der Vertraglich gesicherten Zeit anwesend, der
Angesellte bestreitet dies aber und möchte nun genau wissen wie lange er
gearbeitet hat.

Wie wäre es mit Papier und Bleistift? Dann muß der große Meister erstmal
 beweisen, daß die aufgeschriebenen Zeiten nicht stimmen. Wenn er das
nicht kann und trotzdem nicht zahlen will, direkt zum Anwalt damit. Du
glaubst doch nicht ernsthaft, daß ihn die Login-Zeiten zur Einsicht
bringen, wenn es auf die einfache Art nicht klappt?

Nach einigem Nachfragen bei den betroffenen Angestellten hat sich herrausgestellt, das die ganze Sache mit der Zeiterfassung einzig darum geht, eine Möglichkeit zu schaffen Gleitzeit einzuführen. Das ganze soll mit einfachen Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Somit habe ich einen einfachen Ansatz überlegt. Eine Software welche die 40 Stunden / Woche abzählt und den Mitarbeiter davon informiert, das die 40 Stunden abgeleistet wurden. Weitere Stunden werden als Überstunden aufgeführt. Diese Daten bleiben beim Mitarbeiter
und es steht ihm frei zu entscheiden was er mit den Daten macht.

Wenn die Leute natürlich selbst überhaupt keinen Anhaltspunkt dafür
haben, wieviel Stunden sie letzten Monat gearbeitet haben, haben sie
auch überhaupt kein Standing, wenn der Chef behauptet, sie würden ihre
Zeit nicht ordnungsgemäß absitzen.

Diese Situation ist nur entstanden, da es keine Stechuhr
gibt. z.B andere Mitarbeiter könnten das Problem haben, das Chef
behauptet, die Anzahl der geleisteten Überstunden stimmt nicht mit der
Realität. Hier könnte solch eine Auswertung ein Gerichtsverfahren
verhindern in dem es konkrete Fakten zur Verfügung stellt. Wenn ihr also
euren Datenschutz so hoch haltet, dann kann er euch auch den Job kosten.
Wenn also Angestellter XY gegen seine Entlassung klagt, muss Chef
beweisen das ein Bruch des Arbeitsvertrags vorliegt. Hier wird die
Auswertung dann wohl Richterlich beschlossen. So kann eine solche
Auswertung die Eskalation verhindern.

Für mich klingt das alles, als wäre es höchte Zeit dafür, _daß_ das
Thema eskaliert. Ich wüßte nicht, welches Interesse man als Arbeitnehmer
daran haben könnte, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden. Nach der
Verleumdung und der Nichtzahlung von Gehältern kommt so oder so in
absehbarer Zeit die Kündigung.

-martin

Meine Beispiele waren frei erfunden, denn es sollten einfach Beispiele bleiben. Nachdem ich das ganze auf mich wirken lies, sehe ich die Sache ja auch schon etwas klarer. Wie und ob ich nun eine Lösung dafür finden werde
steht jetzt offen.

Henrik
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