Hi
gerade gelesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/99285

da steht:
"Bei den direkt am Rechner abgefangenen Daten handelt es sich nach Auffassung 
der Bundesregierung nicht einmal um "Telekommunikationsinhalte", da "hier der 
Vorgang der Versendung noch nicht begonnen hat". Auch das Fernmeldegeheimnis 
werde folglich nicht verletzt."

nach der Logik, verletze ich das Fernmeldegeheimnis auch nicht, wenn ich einen 
Brief öffne, der noch nicht abgecshickt wurde, oder sehe ich das falsch?

Das erscheint mir eine fragwürdige Logik zu sein, ob 
das "Rechtsauslegetechnisch" auch so problematisch ist, wage ich mich nicht 
zu beurteilen, habe aber das Gefühl das solche Rechtsverdreherei ganz gerne 
betrieben wird.

gruß
max
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