Hi gerade gelesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/99285
da steht: "Bei den direkt am Rechner abgefangenen Daten handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung nicht einmal um "Telekommunikationsinhalte", da "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen hat". Auch das Fernmeldegeheimnis werde folglich nicht verletzt." nach der Logik, verletze ich das Fernmeldegeheimnis auch nicht, wenn ich einen Brief öffne, der noch nicht abgecshickt wurde, oder sehe ich das falsch? Das erscheint mir eine fragwürdige Logik zu sein, ob das "Rechtsauslegetechnisch" auch so problematisch ist, wage ich mich nicht zu beurteilen, habe aber das Gefühl das solche Rechtsverdreherei ganz gerne betrieben wird. gruß max
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