On 02.12.2010 09:50, Sven Steiner wrote:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
gleich die erste frage:
/Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu
kennzeichnen?
/
*Nein. Grundsätzlich gilt*: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das
Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig *frei angeboten*
werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv
werden muss.
Von diesem Grundsatz gibt es *zwei Ausnahmen*:
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht
von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt
gehalten werden
* Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind
wüsste nicht was bei pug wohl jugendgefährdend sein soll,... aber da
haben evtl. manche ne andere meinung zu (Linux macht süchtig!)
Es gibt keinen Handlungsbedarf:
*snip*
Also: Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend
schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch
Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine
Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine
Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung
kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich
sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus
meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
*snap*
http://www.lawblog.de/index.php
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