On 02.12.2010 09:50, Sven Steiner wrote:
http://www.fsm.de/de/jmstv-2011
gleich die erste frage:


      /Bin ich nach dem neuen JMStV verpflichtet, mein Angebot zu
      kennzeichnen?
      /

*Nein. Grundsätzlich gilt*: Inhalte können, wenn sie nicht gegen das
Strafrecht verstoßen, im Internet auch zukünftig *frei angeboten*
werden, ohne dass der Anbieter aus jugendschutzrechtlicher Sicht aktiv
werden muss.

Von diesem Grundsatz gibt es *zwei Ausnahmen*:

    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 12 Jahren geeignet sind und nicht
      von Inhalten, die für jüngere Kinder bestimmt sind, getrennt
      gehalten werden
    * Inhalte, die nur für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind

wüsste nicht was bei pug wohl jugendgefährdend sein soll,... aber da
haben evtl. manche ne andere meinung zu (Linux macht süchtig!)

Es gibt keinen Handlungsbedarf:

*snip*
Also: Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf. Schon das dürfte die weitaus meisten Blogger aus der Schusslinie des JMStV bringen.
*snap*

http://www.lawblog.de/index.php
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PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

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