> Selbst wenn diese Aussage Deiner Meinung nach gegen die GPL verstößt, so > läßt die GPL doch Ausnahmen durch den Copyright Holder selbst zu. > Mit anderen Worten: Gemäß der GPL hat diese Definition, die bereits Anfang > 2002 vom Copyright Holder selbst niedergeschrieben wurde, ihre Gültigkeit > und ist damit ein Bestandteil der Lizenz, zu deren Bedingungen ich TYPO3 > seit diesem Zeitpunkt nutzen darf. Eine Änderung dieser Vereinbarung durch > dritte (also z.B. durch Dich, Elmar) ist nicht zulässig und würde vor > deutschen Gerichten allein schon wegen des Grundsatzes von Treu und Glauben > kaum Bestand haben.
Du scheinst ja langsam in echte Bedrängnis zu kommen. Deine Rechtfertigungen werden immer länger und abstruser. 1.) Es gibt meines Wissens keine offiziellen Änderungen oder Anhänge zur GPL durch Kasper. Interpretationen - ob inzwischen entfernt oder nicht - sind nun mal Interpretationen, aber keine Verträge. 2.) Hat der Ausgangspunkt dieser Diskussion, nämlich die derzeitige Misere der Joomlaentwickler gezeigt, daß selbst die Entwickler Selbst die GPL nicht beliebig verbiegen können, wenn sie sie einmal akzeptiert haben. http://www.heise.de/open/artikel/91563 http://www.infoweek.ch/news/NW_single.cfm?news_ID=16078&sid=0 http://www.silicon.de/enid/it_services/27880 http://www.golem.de/0706/53013.html Kasper kann, in Absprache mit allen anderen Beteiligten, zukünftige Versionen neu lizensieren, wenn sie möchten. Bis dahin greift die GPL wie sie ist. Sie gilt sogar für JoH. Schönen Abend Elmar _______________________________________________ TYPO3-german mailing list TYPO3-german@lists.netfielders.de http://lists.netfielders.de/cgi-bin/mailman/listinfo/typo3-german